AGBs & FAQs

AGB & FAQ

Allgemeines für unsere Bereiche

von sao Schultze & Muecke GbR (im Text „sao“ bezeichnet) 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen sao und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sao hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen sao und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 

2. Urheberschutz / Nutzungsrechte / Eigenwerbung

2.1. Der an sao erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2. Sämtliche Arbeiten von sao, wie insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
2.3. Ohne Zustimmung von sao dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig.
2.4. Die Werke von sao dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
2.5. sao räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, sao und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von sao.
2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist sao bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann sao zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von sao unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von sao nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Designer formale Schutzrechte wie z.B. Geschmacksmuster, Marke etc. zur Eintragung anzumelden.
2.10. sao bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe etc.) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

3. Honorare / Fälligkeit

3.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, setzt sich die Vergütung aus einem Entwurfshonorar und einem Nutzungshonorar zusammen, wenn eine Nutzung der Leistungen ihrem Zweck entsprechend vorgesehen ist und vereinbart wird. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt.
3.2. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig (50% des Nettopreises), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist (d.h. bei Nichtgefallen aller angefertigten Entwürfe). Werden seitens des Kunden neben den 1. Entwürfen weitere gewünscht, so werden diese mit je € 50,- netto pro Entwurf in Rechnung gestellt.
3.3. Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann sao Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.
3.4. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Fälligkeit.

4. Zusatzleistungen / Neben- und Reisekosten

4.1. Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z.B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung und anderes) nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Zu Korrekturläufen (mit reduziertem Std.-Satz & die im Angebot enthalten sind), zählen Anpassung/Änderung von Text, Schriftgröße, Elementplatzierung etc. jedoch nicht nachträgliche Größenanpassung des Produktes. Wenn im Nachgang die bei der Vorbesprechung festgelegte Größe geändert werden soll, so kommt dies auf ein Zeitkonto mit vollem Stundensatz.
4.3. Im Zusammenhang mit den Entwurfs-arbeiten oder mit -ausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz etc.) sind vom Autraggeber zu erstatten.
4.4. Der Auftraggeber erstattet sao die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
4.5. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

5. Fremdleistungen

5.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich sind, nimmt sao im Namen und für Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sao hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen.
5.2. Soweit sao auf Veranlassung des Auftraggebers im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der Auftraggeber verpflichtet, einen angemessen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der Auftraggeber stellt sao im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten, insbesondere sämtlichen Kosten, frei, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

6. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sao alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfange zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat sao nicht zu vertreten.
6.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er sao zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber sao im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.3. Für Designer besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

7. Datenlieferung und Handling

7.1. sao ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z.B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.
7.2. Stellt sao dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Designer vorgenommen werden.
7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.
7.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet sao nicht. 

8. Eigentum und Rückgabepflicht

8.1. An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie etwaig zur Verfügung gestellter Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an sao zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8.2. Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. sao bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

9. Korrektur / Produktionsüberwachung / Belegmuster

9.1. Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind sao Korrekturmuster vorzulegen.
9.2. Die Produktion wird von sao nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Für diesen Fall ist sao berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. sao haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.
9.3. Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Designer eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 3 Stück unentgeltlich zu überlassen, die sao auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.

10. Gewährleistung / Haftung

10.1. sao haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche sao auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
10.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen sao aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
10.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
10.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet sao nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die sao an Dritte vergibt.
10.6. Sofern sao Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt sao hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des sao zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
10.7. sao haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. sao ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
10.8. sao haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. sao ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese sao bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sao Schultze & Muecke GbR, Im Gehklingen 49, 64668 Rimbach. 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Gerichtsstand ist sao, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Designer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
12.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 31.01.2023

1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wird.

2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zur Auftragserteilung und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstlieferung durch unsere Lieferanten. Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern diese nicht ausdrücklich garantiert sind. An uns gerichtete Angebote können wir ebenfalls innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen annehmen.

Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch den Kunden in Textform zustande.

3. Lieferungen, Leistungen, Lieferzeiten
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wird. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterliefern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
Zu Teillieferungen und Teilleistungen und deren Fakturierung sind wir jederzeit berechtigt, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich netto, Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Liefer- und Leistungsland sowie Verpackung und Transportkosten werden dem Kunden zusätzlich berechnet.

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers ist der Lieferer – unbeschadet sonstiger Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zustellen. Für diesen Fall ist der Lieferer bis zur Erbringung der Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung von jeglicher Lieferungsverpflichtung und auch gegebenenfalls weiteren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen/Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

Alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Zahlungsverpflichtungen und im Zusammenhang damit stehenden finanziellen Verpflichtungen gelten als in EURO vereinbart.

5. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist die Betriebsstätte des Kunden, an der die Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erbracht wird.

6. Gewährleistung, Haftung
Mängelrügen haben stets in Textform zu erfolgen. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt, im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB zunächst eine Beseitigung des Mangels vorzunehmen.

Für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelnde Wartung oder Pflege, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten entstanden sind, haften wir nicht.

Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden und im Falle unseres Verzuges. In diesen Fällen haften wir für jedes Verschulden.

Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:

  • Unsere Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt nach Vertragsabschluss aufgrund der bei Auftragserteilung bekannten Umstände vernünftigerweise zu rechnen war. Die Gewährleistungspflicht für Mängel an der Hard- und Software sowie für die von uns vorgenommenen Reparaturen und Dienstleistungen beträgt 1 Jahr.
  • Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, grob fahrlässiges Verhalten, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, es wird der Nachweis erbracht, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummern, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

7. Annahmeverzug
Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und kommt er mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Leistung oder Ware in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 20% des Rechnungswertes zu verlangen, und zwar ohne Nachweis der Schadenshöhe. Der Beweis eines höheren Schadens bleibt uns unbenommen. Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.

8. Eigentumsvorbehalt
Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen.

9. Inkassokostenklausel
Soweit die Forderungen gegen Kunden überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden Höhe sind vom Kunden zu tragen.

10. Annullierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

11. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

12. Schlussbestimmung
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wird.

Stand: 31.01.2023

Hier finden Sie alle Preisangaben für unsere verschiedenen Bereiche Grafik // WEB // IT. Bitte beachten Sie, dass dies Richtangaben sind. Jeder Kunde bekommt VOR Projektstart ein für ihn zugeschnittenes Angebot.

  • Alle u.a. Preise zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer
  • Pauschalpreise für einzelne Projekte nach Absprache
  • Fahrtkosten im regionalen Raum berechnen wir ab 10km mit einer Kilometerpauschale von 0,90 €/km plus 19% Mwst.

IT-Service

EDV-Support
Vorort in Ihrem Office | 68,00 EUR / Std. (Mindestberechnung: 1 Stunde)
Remote & Telefon | 10,00 EUR / 10 Min. Einheit

EDV-Support Server und Netzwerke
Vorort in Ihrem Office | 85,00 EUR/Std. (Mindestberechnung: 1 Stunde)

Für Arbeiten außerhalb unserer Geschäftszeiten
Für Wochenend- (SA/SO), Feiertagsarbeiten sowie außerhalb unserer Geschäftszeiten wird ein Zuschlag von 30% auf das normale Std.-Honorar berechnet

Grafik- & Web-Arbeiten

  • Wir berechnen 60,00 EUR/Std. netto (Berechnung erfolgt nach Anfrage & 1. Besprechung)
  • In jedem Auftrag ist 1 Korrekturlauf enthalten (K01), der innerhalb von 7 Werktagen angegeben werden muss. Jeder weitere oder spätere Korrekturgang wird mit einem Std. Satz von 38,00 EUR berechnet. WICHIG: Zu einem Korrekturlauf zählen Schriftgröße, Platzierung der Elemente etc., jedoch nicht nachträgliche Änderung der Gesamtgröße des Dokuments. Wenn die im Briefing festgelegte Größe trotz Absprache geändert werde soll, muss alles ensprechend neu angepasst werden und kommt somit auf ein Zeitkonto mit vollem Stundensatz.
  • + ggf. Nutzungsrechte (siehe Urheberrechte und daraus ergebene Nutzungsrechte in unseren FAQs)
  • + ggf. zusätzliche Leistungen (z.B. Drucküberwachung oder Druckkosten)
  • Für Wochenend- (SA/SO), Feiertagsarbeiten sowie außerhalb unserer Geschäftszeiten wird ein Zuschlag von 30% auf das normale Std.-Honorar berechnet

Termine für Präsentation & Besprechung sind ebenfalls Arbeitszeiten und werden als solche berechnet (ausgenommen 1. Besprechung & der Korrekturlauf K01, siehe oben)

Bitte beachten Sie, dass jeder Auftrag individuell ist, daher können die Preise je nach Komplexität variieren. Der Preis wird pro angefangene Stunde berechnet und ergibt sich je nach Aufwand und welche Mittel bereits zur Verfügung stehen – heißt: wenn Sie bereits Bilder in geeigneter Qualität haben, kommt keine Bildrecherche und/oder -bearbeitung dazu. Sie müssen in Ihrem Interesse jedoch im Besitz der Bildlizenzen sein. Die Verantwortung liegt hier beim Kunden. Übernehmen wir die Bildbeschaffung, beraten wir Sie natürlich über die jeweiligen Bildrechte.

Wir arbeiten mit professionellen Druckereien zusammen, die Digital- oder Offsetdruck in hochwertiger Qualität und verschiedenen Materialien anbieten. Preise für den Druck sind individuell, da es auf die Auswahl des Papiers, Stückzahl, Veredelungswünsche (3D-Lack, Hochglanzlack, partieller Semi-Mattlack ect.) ankommt (Papiermusterbuch vorhanden und kann bei Besprechung ausgesucht werden). Gerne lassen wir Ihnen ein aktuelles für Sie zugeschnittenes Angebot zukommen. Falls Sie den Druck selbst beauftragen wollen, benötige ich vorab die Druckvorgaben der Druckerei, da jede mit anderen arbeitet und diese ausschlaggebend für das Druckergebnis sind.

Spezielle Informationen für einen Logo-Entwurf

Sie erhalten 2 bis 3 Entwürfe (je nach Angebot). Beim Kauf erhalten Sie Nutzungsrechte mit einem „mittleren Lizenzpaket“ (siehe FAQs) für ausschließlich ein ausgesuchtes Logo. Größere Lizenzpakete müssen vor der Nutzung bei uns erworben werden. Sämtliche Nutzungsrechte für die vorgelegten Alternativentwürfe bleiben bei uns und dürfen somit auch nicht genutzt werden.

Zusätzlich gewünschte Entwürfe (außerhalb der im Angebot enthaltenen) sind kostenpflichtig und werden mit €50,- netto pro Entwurf berechnet.

Bitte lesen Sie hierzu auch Punkt 3.2 in unseren AGBs für Grafik- & Webdesign.

Dateiformate elektronische Logolieferung: eps / pdf / jpg / png

Das Logo erhalten Sie als original Adobe Illustrator Vektordatei (eps). Bei farbigen Logos einmal 4-farbig (CMYK) und einmal 1-farbig (CMYK schwarz-weiß). Die Größe variiert je nach Logo zw. 3 und 10cm. Die .eps Datei ist eine Vektordatei und kann somit ohne Verluste vergrößert und verkleinert werden.

Als pdf: einmal 3-10cm Größe und einmal 20cm Größe in 300 dpi Auflösung.

Reine Überarbeitung / Aktualisierung Ihres Logos werden nach Aufwand berechnet. Auch hier erhalten Sie am Ende alle o.a. Formate. Im Schnitt können Sie hier je nach Logo und Wünschen mit 4 Std. rechnen.

PowerPoint Präsentationen

Allgemein: Unsere Preise richten sich jeweils nach denen von Ihnen gewünschten Arbeiten (Schwierigkeitsgrad, Umfang und Fertigstellungstermin).

Wir berechnen 58,00 EUR/Std. netto (mind. Berechnung 1 Std.)

Für Wochenend- (SA/SO), Feiertagsarbeiten sowie außerhalb unserer Geschäftszeiten wird ein Zuschlag von 30% auf das normale Std.-Honorar berechnet

ggf. zzgl. Preise für benötigte StockFotos für die Präsentation*

* Bildrechte müssen in jedem Fall geklärt sein. Bei zur Verfügung gestellten Bildern verlassen wir uns auf die Aussage des Kunden und entbinden uns damit von jeglicher Haftung.

Anzahlung: Bei Neukunden 50%

Warum muss man Abgaben an die KSK zahlen?

Information für unsere Auftraggeber
Alle Unternehmen, die einen Grafiker, Fotografen o.ä. beauftragen sind gesetzlich verpflichtet (KSVG § 24) Beiträge an die Künstlersozialkasse zu melden. Nur, wenn von vornherein keinerlei gestalterische Leistungen (z.B. Grafikleistungen) mit erbracht werden und es sich somit lediglich um die technische Einrichtung und Pflege von Internetseiten handelt, bei der ein Internetauftritt im Hinblick auf Funktionalität, Aktualität, Sicherung gegen Viren und Nutzerfreundlichkeit o.ä. strukturiert und betreut wird (= Tätigkeit eines Webmasters, Webadministrators, Programmierers), gehören diese Entgelte nicht zur Bemessungsgrundlage.

GANZ wichtig, was viele nicht wissen: Es ist dabei völlig unerheblich ob der Grafiker/Webdesigner selbst in der KSK versichert ist oder nicht.

Die Künstlersozialversicherung ist die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten. Ähnlich wie ein Arbeitnehmer zahlen die Versicherten etwa die Hälfte der Beiträge selbst. Die andere Hälfte besteht aus der sogenannten Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die Aufträge an diese Berufsgruppen vergeben und einem Zuschuss des Bundes, d.h. alle Unternehmen, die einen Grafiker, Fotografen o.ä. beauftragen sind gesetzlich verpflichtet (KSVG § 24) Beiträge an die Künstlersozialkasse zu melden. Für die Künstlersozialkasse gehören zu den Künstlern und Publizisten nicht nur Sänger oder Journalisten, sondern z.B. auch Webdesigner/Grafiker und alle, die ihre Werbung oder die Verpackung ihrer Produkte gestalten. Und ganz wichtig, was vielen auch nicht klar ist: Es ist völlig unerheblich ob der Grafiker/Webdesigner selbst in der KSK versichert ist oder nicht!

2023 beträgt der Prozentsatz 5% auf die Nettosumme der Rechnung, die der KSK bis zum 31.03. des Folgejahres gemeldet werden müssen.

Für 2024 bleibt der Prozentsatzes bei 5%. Diese müssen wie gehabt auf die Nettosumme der Rechnung angesetzt werden und bis zum 31.03. des Folgejahres an die KSK gemeldet werden.

Nicht vergessen darf man bei der Sache, dass freischaffende Grafiker natürlich weniger kosten, als wenn eine große Agentur (oder GmbH) dahintersteht. Und bei einer Rg. von beispielsweise € 600,- beträgt die Abgabe € 30,- (5%) – was immer noch weniger ist als die Preise bei großen Agenturen. Da wir eine GbR sind, muss der Kunde Abgaben an die KSK zahlen.

Urheberrecht

Was ist urheberrechtlich geschützt?
Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen. In Deutschland sind diese mit der Person des Urhebers untrennbar verbunden. Dazu muss nichts amtlich angemeldet oder eingetragen werden, der Schutz entsteht schon bei der Erstellung der geistigen oder künstlerischen Leistung.

Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden, der Urheber kann allerdings Nutzungsrechte einräumen.

Wer ist Inhaber des Urheberrechts?
Inhaber des Urheberrechts ist der Urheber (Designer) selbst. Das Urheberrecht ist auch nicht übertragbar, der Urheber kann jedoch anderen Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen. Dabei unterscheidet man zwischen dem einfachen Nutzungsrecht und dem umfassenden Nutzungsrecht. Das einfache Nutzungsrecht ist wiederum aufgeteilt in räumliche, zeitliche oder inhaltliche Nutzung.

Beispiele:
Räumliche Nutzung: Raum Berlin / deutschlandweit/ weltweit
Zeitliche Nutzung: Nutzung für einen einmaliger Anlass/ Nutzung für 2 Jahre/ Nutzung für 5 Jahre / unbegrenzt
Inhaltliche Nutzung: Nutzung in Printmedien/ Nutzung im Internet/ TV-Kampagnen

Meist kommt eine Kombination der verschiedenen Nutzungen zur Anwendung. Ein Beispiel: Wir räumen Ihnen die Nutzungsrechte für den Raum Berlin (räumlich), für zwei Jahre (zeitlich) und den Einsatz in Printmedien (inhaltlich) ein.

 

Nutzungsrecht

§31 Abs. 1 Satz 2 UrhG:
„Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.“

Was sind Nutzungsrechte?
Als Urheber (Grafik-Designer/Werbegrafiker/Web-Designer) können wir Ihnen (dem Kunden/der Kundin) das Recht einräumen, das Werk zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht kann räumlich, zeitlich, inhaltlich oder auf bestimmte Nutzungsarten beschränkt werden.

Beispiele für einfache/geringe Nutzung:
Als Grafik-Designer räumen wir Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf oder eine
Gestaltungsarbeit ein. Dabei ist die Nutzung beispielsweise auf den Raum Berlin, auf zwei Jahre und die Verwendung in der Printwerbung beschränkt.

Beispiele für mittlere Nutzung:
Als Grafik-Designer räumen wir Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf ein. Dabei ist die Nutzung beispielsweise deutschlandweit, auf fünf Jahre und die Verwendung in der Printwerbung und im Internet beschränkt.

Beispiele für umfassende Nutzung:
Als Grafik-Designer räumen wir Ihnen die Nutzungsrechte für einen Entwurf ein. Dabei ist die Nutzung räumlich und zeitlich unbeschränkt.

Die Vergütung der Nutzungsrechte wird bestimmt nach 

  1.     Nutzungsart

  2.     Nutzungsgebiet

  3.     Nutzungsdauer

  4.     Nutzungsumfang

Man legt für jede Nutzungsvariante einen Nutzungsfaktor (NF) fest.

Tabelle der Nutzungsfaktoren (NF)

Nutzungsart
einfach* 0,2 / ausschließlich** 1,0  

Nutzungsgebiet
regional 0,1 / national 0,4 / europaweit 1,2 / weltweit 2,5

Nutzungsdauer
1 Jahr 0,1 / 5 Jahre 0,3 / 10 Jahre 0,5 / unbegrenzt 1,5 

Nutzungsumfang***
gering 0,1 / mittel 0,3 / umfangreich 1,2

* Nutzungsart einfach: Der Auftraggeber kann den Entwurf nutzen; der Entwerfer darf auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen.
** Nutzungsart ausschließlich: Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt.
*** Die Vereinbarung über den Nutzungsumfang richtet sich z.B. nach der Auflagenhöhe, der Größe der Zielgruppe oder ähnlichen Kriterien.

Es ist auch von Bedeutung, ob ein Entwurf projektbezogen (z.B. nur für Plakat) oder für mehrere Medien genutzt wird.

Ermittlung der Nutzungsvergütung

Beispiel „Einfaches Lizenzpaket“
Entwurfsvergütung: 2 Std. x 58,00 EUR/Std. = 116,00 EUR
Nutzungsvergütung: einfach (0,2), regional (0,1), 5 Jahre (0,3), gering (0,1) = Nutzungsfaktor (NF) 0,7
= 0,7 x 116,00 EUR = 81,20 EUR

Summe netto:
Entwurf: 116,00 EUR
Nutzung: 81,20 EUR
Gesamt: 197,20 EUR

Wir kalkulieren grundsätzlich mit Nutzungsrechten, um Klarheit und Transparenz in der Abrechnung und Nutzung der Designs zu erlangen. 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Stand: 01.03.2021